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Mediation in der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO)
Daniel Gasser |
Die neue Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Sie gilt in der ganzen Schweiz. Den Kantonen verbleiben die ausführenden und ergänzenden Regelungen dazu. Die ZPO ist ein Meilenstein für die Stärkung der gütlichen Streitbeilegung. Sie enthält wichtige Bestimmungen zur Mediation. Die Anwendungsfelder reichen von der Familienmediation bis zur Wirtschaftsmediation. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf unterstützt die Anliegen der Mediationsverbände betreffend Förderung der Mediation im Rahmen der Umsetzung in den Kantonen, wie sie an einem Treffen ausführte.
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