| |
Weiterbildungspflicht der FamilienmediatorInnen SVM
Daniel Gasser |
Aktuelles Schreiben des Vorstandes
Liebe FamilienmediatorInnen SVM
Ein wichtiges Jahr neigt sich. Wichtiges ganz kurz zusammengefasst:
Mediation wird in immer mehr Schweizer Gesetzen ausdrücklich erwähnt. Besonders hebt sich die Erwähnung und Regelung in der kommenden Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) hervor. Die ZPO wird wahrscheinlich am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Im Moment sind die Kantone daran, die künftige "Feinregelung" vorzunehmen. Beispielsweise, ob unentgeltliche Mediation über Fälle mit Kinderbezug hinaus möglich sein soll, oder welche andere Kostenerleichterungen gelten. Ein Thema kann auch sein, welche MediatorInnen von den Gerichten empfohlen werden. Hier ist es nun besonders wichtig, unsere Kompetenzen als FamilienmediatorInnen SVM den "gate keepers", besonders RechtsanwältInnen und (Familien-)RichterInnen, aufzuzeigen. Auf welchem methodischen Qualitätsniveau arbeiten wir, wie stellen wir die juristische Feldkompetenz sicher, etc.? In diesem Licht kann auch ein weiteres Thema angeschaut werden, welches uns intensiv beschäftigte, nämlich unsere eigene Qualitätsssicherung.
Für uns gelten die folgenden verbindlichen Vorgaben: Die Standards des Europäischen Forums für Familienmediation sprechen vom Erfordernis "de suivre une formation professionnelle continue". Die Berufsregeln des SDM und des SVM wiederum sprechen von einer "regelmässigen Fortbildung und Reflexion der eigenen Arbeit durch Supervision und/oder Intervision". Das heisst:
Wir haben uns einerseits regelmässig fortzubilden, anderseits haben wir unsere Arbeit regelmässig in Supervision/Intervision zu reflektieren. Braucht es dazu genauere Vorgaben? SDM und SVM haben jedenfalls gestützt darauf beschlossen, dass diese Leitplanken (auch weiterhin) mindestens mit einer Quantifizerung konkretisiert werden sollen. Die beiden Verbände haben deshalb beschlossen, dass ab 2009 innerhalb jeweils einer 3-Jahres Periode 60 Stunden Qualitätssicherung zu deklarieren sind, beim SVM erstmals 2012 für die Jahre 2009-2011. Möglicherweise wird der SDM noch eine Differenzierung und Konkretisierung, wie sich die 60 Stunden genauer zusammen setzen sollen, vornehmen. Der SVM möchte auf eine genauere Differenzierung im Sinne der Eigeninitiative verzichten, da ja schon klar ist, dass sowohl ein Anteil Fortbildung wie auch ein Anteil Supervision und/oder Intervision geleistet werden sollen. Sollte der SDM genaue Differenzierungen vorschreiben, wird diese der SVM zu prüfen haben. Die Deklaration der 60 Stunden ist Voraussetzung, um als FamilienmediatorIn SVM im Aktivstatus in Erscheinung treten zu können und in den entsprechenden Verzeichnissen aufgeführt zu sein. Bei Nichtdeklaration wird die Anerkennung sistiert, welche allerdings durch Einreichung der nötigen Deklaration reaktiviert werden kann. Die gleiche Regelung gilt wie gesagt bei unserem Dachverband für die Anerkennung als MediatorIn SDM.
Die Deklaration der Weiterbildung für die vergangenen Jahre 2006-2008 ist inzwischen abgeschlossen. Verlangt waren insgesamt 36 Stunden. Viele von euch sind der Deklaration im verlangten Umfang nachgekommen. Wer nichts von uns hört, hat deklariert bzw. ist erst nach 2005 anerkannt worden und deklariert erst das nächste Mal. Wer nicht wie erwünscht deklariert hat, wird von uns kontaktiert, um die Situation genauer zu klären. Ermutigend sind die Resultate der ersten grossen Umfrage zur Mediation in der Schweiz, welche der Bekanntmachung und damit der Verbreitung dieser Art der erfolgreichen Konfliktbewältigung dienen werden. Das gemäss Umfrage häufigst genannte Anwendungsfeld der Mediation ist die Familienmediation, welche 40% der Anwendungsfälle ausmacht.
Ich wünsche bei dieser Gelegenheit im Namen des ganzen Vorstandes frohe Festtage und alles Gute fürs kommende Jahr.
Herzliche Grüsse, Daniel Gasser, Co-Präsident SVM-ASM
|