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Februar 2012 Update:

Neue Veranstaltungen, Aus- und Weiterbildungen

 

 

 

 

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Wenden Sie sich an unser Sekreteriat: Maria Haunreiter, Tel. 041 342 17 63

Aktuell Februar 2012

 

Jubiläumsmitgliederversammlung 2012

20 Jahre SV(F)M

Freitag, 11. Mai 2012, nachmittags, in Bern

 

20 Jahre Familienmediation in der Schweiz – eine kleine Geschichte der Mediation aus der Sicht des SV(F)M

Nächstes Jahr feiert der Schweizerische Verein für Mediation SVM (Association Suisse pour la médiation ASM) sein 20-jähriges Bestehen. Gegründet wurde er 1992 als Schweizerischer Verein für Familienmediation SVFM (Association Suisse pour la médiation familiale ASMF). Die Familienmediation bildet den Anfang der modernen Bewegung der Mediation in der Schweiz. Heute ist die Mediation als konstruktive Konfliktbewältigung allerdings breit bekannt und es gibt in der Schweiz für die vielen Felder der Mediation den Dachverband (Fédération suisse), dem auch der SVM – ASM angehört. Der SDM – FSM hat in einer grossen Umfrage erhoben, dass Familienmediation die häufigste Art der Mediation ist, der Hauptteil davon sind Trennungs- und Scheidungsmediationen. Und hier schliesst sich diese kleine Geschichte der Mediation: Gegen Ende der 1970er-Jahre wurde nämlich die Trennungs- und Scheidungsmediation als alternatives Einigungsverfahren in Nordamerika erfunden und erreichte rund 10 Jahre später Europa und damit auch die Schweiz. SVM und SDM freuen sich sehr, dass es gelungen ist, zwei Väter der Trennungs- und Scheidungsmediation und zwei bis heute prägende Namen der Mediation allgemein, Gary Friedman und Jack Himmelstein, an die nächsten Impulstage einzuladen, wo sie mit uns ihre Erfahrungen in Familienmediation und Wirtschaftsmediation austauschen werden.

Mitgliederbefragung Februar 2012

Das Jubiläum des SVM verbinden wir mir der folgenden Mitgliederumfrage, an welcher Sie ganz einfach teilnehmen können: Bitte schicken Sie uns eine E-Mail an: svm-asm@bluewin.ch (oder brieflich an das Sekretariat SVM) mit Ihrer Stellungnahme zu folgender Frage:
WELCHE AUFGABEN SEHEN SIE FÜR DEN SVM IN ZUKUNFT?
(Z.B.: Aktivitäten des Dachverbandes wo nötig ergänzen; Berufsverbandsangelegenheiten der FamilienmediatorInnen wahrnehmen; Regionale Veranstaltungen organisieren; etc.)
Gerne können Sie uns dazu zusätzlich einen Diskussionsbeitrag senden für unsere Website www.mediation-svm.ch . Selbstverständlich sind auch Beiträge jeder Art für die Website willkommen (News, Literaturhinweise, etc.)!

Änderung in der Ausschreibung Mediationspreis 2012 Januar 2012

Wie bereits verschiedentlich kommuniziert wird an den SDM-Impulstagen am 8./9. Juni 2012 in Pfäffikon SZ der zweite Schweizer Mediationspreis verliehen. Mit dem Preis sollen Beschreibungen erfolgreicher Mediationen, wissenschaftliche Arbeiten oder Lebenswerke ausgezeichnet werden, die auf Mediation fokussiert sind und einen deutlichen Bezug zur Schweiz aufweisen. Einsendeschluss ist der 15. März 2012. Die Ausschreibung hat nun noch folgende Ergänzung erfahren: «Zudem muss sicher gestellt werden, dass die Vertraulichkeit gegenüber den betroffenen Personen gewährleistet ist.» Jury und Vorstand bitten um Kenntnisnahme.

 


Anerkennungswesen FamilienmediatorIn SVM November 2011

Im Rahmen der gemeinsamen Stossrichtung und Strategie betr. Qualitätsstandards SVM-SDM (ASM-FSM) hat der SVM das Anerkennungswesen Familienmediation überarbeitet und wie der SDM die Anerkennungskommission als zuständige Instanz zur Anerkennung beauftragt. Rekursinstanz bei einer Ablehnung ist neu wie beim SDM der Vorstand. Die anerkannten FamilienmediatorInnen SVM sind sodann aufgefordert, sich gleichzeitig als MediatorInnen SDM auf der Anerkennungsliste SDM eintragen zu lassen, damit die Öffentlichkeit und die Klientschaft über eine breite und fachlich hoch qualifizierte Auswahl von MediatorInnen in den verschiedenen Anwendungsbereichen gemäss europ. Standards verfügen. (DG)

Jahrestagung des Europäischen Forums für Familienmediation (Forum européen en médiation familiale)

Ende Oktober fand in Torino die Jahrestagung des Europäischen Forums für Familienmediation statt. Unter der neuen Leitung von Claudio Jacob, France, fällte das Europ. Forum weitere grundlegende Entscheide, nachdem im Jahr zuvor der Begriff der Familienmediation ausdrücklich über die Trennungs- und Scheidungsbelange hinaus für alle Bereiche von Familienkonflikten geöffnet worden war. Diesmal ging es um eine Initiative zur Förderung der wissenschaftlichen und politischen Anerkennung und Verbreiterung der Mediation. Es soll ein sogenanntes Forschungslabor, un laboratoire de recherche, ins Leben gerufen werden, welches sich diesen Fragen widmet, Forschungsschwerpunkte setzt und politische Avancen, zum Beispiel gegenüber den europ. Behörden, macht (s. auch Artikel unter International zum Europ. Parlament). Dazu hat die Jahresversammlung konsequenterweise das Europ. Forum beauftragt, sich in Zukunft nicht nur für die Familienmediation einzusetzen, sondern sich darüber hinaus für weitere Bereiche der Mediation zu öffnen und sich allen Anliegen anzunehmen. Dies einerseits, weil FamilienmediatorInnen auch in weiteren Praxisfeldern der Mediation tätig sind. Anderseits, weil Auftraggebende und Klientschaft von Mediation generell viel erwarten.

Daniel Gasser, Schweizer Vertreter im Vorstand des Europ. Forums

 

Mediation rund ums (Jugend-)Strafgesetz

Ist Mediation nach einer Straftat möglich? Also Versöhnungsarbeit und Wiedergutmachung? Ja, sagt das Gesetz. Und das Gesetz meint, besonders sinnvoll ist dies im Bereich, wo Jugendliche Täter und Opfer sind. Die Möglichkeit der Mediation ist aber noch zu wenig bekannt. Mediation kann von den Betroffenen selbst oder aber vom Gericht vorgeschlagen werden. Als qualifizierte Mediatorinnen und Mediatoren stehen die anerkannten Mitglieder der Mediationsvereinigungen zur Verfügung, zum Beispiel die FamilienmediatorInnen SVM (Siehe Navigation -> Suche Mediatorin / Mediator -> Verzeichnis Familienmediatoren SVM). In einigen Kantonen gibt es als Partner der Gerichte feste Mediationsanlaufstellen. In anderen Kantonen werden solche noch geschaffen werden.

Mediation in der schweizerischen Strafprozessordnung

August 2011 - Daniel Gasser

Wie gross ist der Spielraum für Mediationen im Erwachsenenstrafrecht beziehungsweise Erwachsenenstrafverfahren? Mediationen sind überall möglich und zulässig, also selbstverständlich auch im Rahmen der schweizerischen Strafprozessordnung. Es ist allerdings noch ziemlich offen, wie der Spielraum für Mediation genutzt werden wird.

Eine zentrale Rolle spielt die Staatsanwaltschaft. So kann sie eine Strafuntersuchung sistieren (Art. 314 StPO), vorerst mal um 3 Monate, "wenn ein Vergleichsverfahren hängig ist und es angebracht erscheint, dessen Ausgang abzuwarten". Hier ist auch freie Mediation gemeint. Auch das Entscheidgericht kann sistieren. Wichtig ist die Staatsanwaltschaft weiter: Gemäss Art. 316 StPO kann sie selber Vergleichsverhandlungen führen. Es ist dabei zulässig, einen Fall in die Mediation zu geben, obschon hier Mediation bei der Gesetzesberatung aus dem Wortlaut gestrichen wurde. Kommt eine Strafbefreiung wegen Wiedergutmachung gemäss Art. 53 StGB in Frage, muss die Staatsanwaltschaft sogar zwingend einen Einigungsversuch unternehmen.

 

Liste der SupervisorInnen Letzte Aktualisierung: 17. September 2011

Der SVM führt eine Liste von empfohlenen SupervisorInnen. In die Liste aufgenommen werden anerkannte FamilienmediatorInnen, welche über eine Supervisionsausbildung (von mindestens 100 Stunden) verfügen. Wer in die Liste aufgenommen werden möchte, melde sich beim Sekreteriat SVM.

 

Ehrendoktorwürde für Marianne Galli-Widmer!

Für ihre grossen Verdienste um die Mediation in der Schweiz und ganz besonders der Verbreitung der Familienmediation erhält unser Gründungsmitglied und langjährige Präsidentin Marianne Galli-Widmer die Ehrendoktorwürde der Universität St. Gallen. Wir blicken zusammen mit Marianne Galli-Widmer auf rund zwanzig Jahre Mediation und Familienmediation in der Schweiz. Wir gratulieren im Namen unseres Vereins ganz herzlich!

 

Elder Mediation

Im Mai fand in Bern der 4th World Summit on Elder Mediation statt. Elder Mediation, ein kanadisches Konzept, ist gemäss Daniel Gasser, Dozent und Studienleiter an der Berner Fachhochschule, für hiesige Verhältnisse ein Überbegriff, eine Klammer, welche die ganze Thematik der Mediation in der Altersarbeit umfasst. Es geht dabei um Konfliktlösungen bei Umbruchsituationen in der Lebensgestaltung im Alter, zum Beispiel bei der Herausforderung Demenz, aber auch um Verankerung von Konfliktmanagementstrukturen in Institutionen, um Stärkung der Konfliktlösungskompetenz der Betroffenen, etc. Das gut besuchte Symposium löst auch in der Schweiz nun viele Impulse aus. Ausbildungsinstitute werden entsprechende Weiterbildungen anbieten.

 

Aktuelle Fragen zur Mediation in der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO)

Die neue Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) gilt in der ganzen Schweiz. Den Kantonen verbleiben die ausführenden und ergänzenden Regelungen dazu.

Die ZPO ist ein Meilenstein für die Stärkung der gütlichen Streitbeilegung. Sie enthält wichtige Bestimmungen zur Mediation. Die Anwendungsfelder reichen von der Familienmediation bis zur Wirtschaftsmediation.

Jetzt stellen sich die ersten praktischen Fragen dazu, etwa: Was bringt die Möglichkeit der richterlichen Genehmigung der Abschlussvereinbarung? Was bringt die Möglichkeit der neuen vollstreckbaren öffentlichen Urkunde? Wie umfassend ist die Vertraulichkeit der Mediation nun gesetzlich geschützt? Je nach Kanton – welche Mediationen sind unentgeltlich? Was ist unter angeordneter Mediation zu verstehen?

 

Arbeit für die Regionalgruppen!

Das neue Jahr hat mit neuen Herausforderungen begonnen. Die Mediatorinnen und Mediatoren befassen sich mit neuen Betätigungsfeldern. Die Schlichtungsbehörden gemäss Zivilprozessordnung empfehlen in schwierigen Fällen eine Mediation, ebenso machen das in geeigneten Fällen die Gerichte. FamilienmediatorInnen SVM und MediatorInnen SDM haben die höchsten Qualitätsstandards in der Schweiz zu erfüllen (200 Stunden Ausbildung, regelmässige Fortbildungspflicht). Zusammen mit weiteren fachlich versierten MediatorInnen finden sie sich in einer gemeinsamen Initiative zur Förderung der Mediation in der Schweiz auf der neuen Homepage mediationschweiz.ch und auf einem Flyer unter dem Label „Koordination Mediation Schweiz (KMS)“. Dazu gibt es kantonale Gruppen. Was die Familienmediation betrifft, gibt es nun Arbeit für unsere Regionalgruppen! Es geht darum, die Familienmediation, zum Beispiel bei Trennung und Scheidung, bekannt zu machen und aufzuzeigen, wie sie funktioniert. Es geht auch darum, vor Ort als fachlich kompetente Ansprechpersonen präsent zu sein und zum Beispiel für unentgeltliche Mediation zur Verfügung zu stehen.

 

Bundesgericht stützt die angeordnete Mediation

Mit Urteil vom 9. Dezember 2009 hat das Bundesgericht sich erstmals mit der angeordneten Mediation (Pflichtmediation) befasst und begrüsst ausdrücklich, dass Eltern in eine Mediation geschickt werden, um Lösungen in Kinderbelangen zu erarbeiten. Im vorliegenden Fall hatte die Vormundschaftsbehörde in einem hochstrittigen Fall mit Besuchsrechtsverweigerung eine Mediation (mit Teilnahmepflicht!) gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB angeordnet. Wie das Bundesgericht ausführt, liege ein zentrales Problem in der mangelnden bzw. mangelhaften Kommunikation zwischen den beiden Elternteilen. Vor diesem Hintergrund mache eine Mediation gerade Sinn, die Eltern seien aufgefordert, ihre Kontakte konfliktfrei zu gestalten, ein Ziel, das mit der Mediation methodisch unterstützt werde.

 

Einschätzung der ersten gesetzlichen Regelungen

Die Mediation ist inzwischen in verschiedenen Schweizer Gesetzen ausdrücklich erwähnt. Eine erste Einschätzung der Konturen gesetzlicher Verankerung zeigt, dass die Schweiz tendenziell einem (freiheitlichen) Regelungmodell folgt, welches die Schnittstellen der Mediation zu behördlichen Verfahren regelt, auf ein eigentliches Mediationsgesetz verzichtet, ebenso auf staatlichen Titelschutz und behördliche Registerführung. Die Berufsanforderungen sind den Mediationsverbänden zur Regelung überlassen. So finden sich entsprechend oben in der Navigationsleiste die Berufsregeln und die Liste der anerkannten FamilienmediatiorInnen. Der Dachverband SDM, welchem der SVM angehört, kennt die gleichen Berufsregeln und Qualitätsanforderungen für praktizierende MediatorInnen.

 

Mediation bei internationalen Kindesentführungen

Bevor ein Schweizer Gericht ein Entscheidverfahren durchführt, ist ein Vermittlungsverfahren oder eine Mediation Pflicht. Unsere interessierten FamilienmediatorInnen SVM bilden Teil eines Netzwerks von Fachleuten.

 

Weiterbildungspflicht der anerkannten MediatorInnen

Sowohl der SVM bezüglich des Titels FamilienmediatorIn SVM wie auch sein Dachverband SDM bezüglich des Titels MediatorIn SDM kennen die Verpflichtung zur konstanten Fortbildung und Supervision / Intervision. Zu deklarieren sind alle 3 Jahre mindestens 60 Stunden, um als anerkannte(r) MediatorIn im Aktivstatus zu gelten. Vgl. Verzeichnis Familienmediatoren SVM unter Suche Mediatorin/Mediator auf dieser Site bzw. Verzeichnis MediatorInnen SDM unter www.infomediation.ch .

 

 

Referat von Verena Kast über Schattenarbeit in der Mediation

Das Referat von Verena Kast an den Impulstagen 2008 vom 14./15.11.08 zum Thema "Schattenarbeit in der Mediation" ist unter Hinweise (rechte Spalte) herunterladbar.

 

 

fleche Anmeldung für Mitgliedschaft

 

Hinweise

Veranstaltungen
Schweizerische Impulstage Mediation 2012
8. und 9. Juni 2012 im Seedamm-Center Pfäffikon (SZ)
Jubiläumsmitgliederversammlung SVM
11. Mai, nachmittags in Bern
Aus- und Weiterbildungen
Konflikttransformation und Versöhnung in der Mediation
Di, 7. Februar 2012
Blockaden überwinden
1./2. März 2012
Einführung in die Gewaltfreie Kommunikation nach Marshall Rosenberg
10./11. Februar 2012
Umgang mit Emotionen in der Mediation
28.-29. März 2012
Neue Bücher
Challenging Conflict
Eva Metzger zu Friedman/Himmelstein's neuem Buch
Was ist Mediation? Ein Leitfaden zur Familienmediation für Klienten und Mandante
Einführung in die Mediation
Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweizerischen Zivilprozessordnung
Dr. iur. Jürg G. Schütz
Wie kann Familienmediation gelingen?
Leibetseder Karl (Hrsg.)
Restaurative Gerechtigkeit - Wie Opfer und Täter heil werden können
Aus dem SVM und anderen Organisationen
Protokoll der Mitgliederversammlung 2011
Anerkennungsreglement 2012
Jubiläumsbrief 2012 - Newsletter Januar
         
 
SVM - ASM Schweizerischer Verein für Mediation - Rankried 8 - 6048 Horw
Telephon 041 342 17 63 - Fax 041 340 35 72 - E-Mail Sekretariat svm-asm@bluewin.ch